Keine gesetzliche Grundlage
Fehlende gesetzliche Grundlage
Der Lizenzvertrag ist im Gesetz nicht geregelt und damit ein sog. Innominatkontrakt.
Explizite Erwähnung in Gesetzen
Der Lizenzvertrag findet zum Beispiel in folgenden spezialgesetzlichen Bestimmungen Erwähnung:
- PatG 34 Abs. 1 (Lizenzerteilung)
- MMG 4 Abs. 2
- DesG 15 Abs. 1 (Lizenzerteilung)
- MSchG 18
Weiterführende Informationen
Allgemeines Schuldrecht
- OR 1 ff.
- OR 23 ff. (Mängel beim Vertragsschluss)
- OR 68 ff, 97 ff (Nichterfüllung)
- OR 82/83 (Zurückbehaltungsrecht)
- etc.







